Finanzordnung des Vereins Tauchclub BALTIC e. V.

1. Aufnahmegebühr Vollmitglied

Die Aufnahmegebühr beträgt 50,00 Euro für jedes Vollmitglied, unabhängig vom Eintrittszeitpunkt.
Die Aufnahmegebühr beinhaltet ein Clubkarte, ein T-Shirt und die Satzung.

2. Mitgliedsbeitrag

2.1. Vollmitglied

Der Monatsbeitrag beträgt für das Vollmitglied 30,00 Euro und 10,00 Euro im Jugendtarif.                                                                                                                            Der Jugendtarif ist für Schüler und Studenten ohne eigenes Einkommen und wird nach Prüfung durch den Vorstand bewilligt.
Darin enthalten sind die Basisnutzung, Landtauchgänge von der Basis aus, 50% Rabatt auf die Flaschenfüllung und Bootsausfahrten auf den Gesamtpreis sowie Kaffee/Tee zum eigenen Verzehr.
Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich und halbjährlich nach Rechnungsempfang bezahlt werden. Bei anderer Zahlungsweise als jährlich wird ein Verwaltungszuschlag von 2,50 Euro je Überweisung fällig.

2.1.1 Härtefallregelung

Eine Abweichung der Beitragshöhe und Zahlweise kann nur auf schriftlichen Antrag mit Begründung an den Vorstand durch diesen beschlossen werden.

2.2. Temporäre Mitglieder

a.)    Tagesmitgliedschaft

Die Tagesmitgliedschaft beginnt mit der Unterschrift des Vertrages und endet 24.00 Uhr.

Der Beitrag beträgt 12,00 Euro.

Darin enthalten sind die Basisnutzung, Landtauchgänge und Kaffee/Tee zum eigenen Verzehr.

b.)    7-Tage-Mitgliedschaft

Die 7-Tage-Mitgliedschaft beginnt mit der Unterschrift des Vertrages und endet 24.00 Uhr am 7. Tag.

Der Beitrag beträgt 50,00 Euro.

Darin enthalten sind die Basisnutzung, Landtauchgänge, Einlagerung der Tauchsachen – auf eigene Gefahr – und Kaffee/Tee zum eigenen Verzehr.

2.3. Fördermitglieder

Der Jahresbeitrag beträgt für das Fördermitglied 24,00 Euro.

Darin enthalten sind Kaffee/Tee zum eigenen Verzehr.

 

3. Arbeitsstunden

Pro Jahr und Vollmitglied sind 20 Stunden zu leisten. Der Wert der Arbeitsstunde beträgt 10,00 Euro. Arbeitsstunden werden durch den Vorstand festgelegt und bestätigt.
Nicht geleistete Arbeitsstunden werden finanziell abgegolten. Für geleistete Mehrstunden besteht kein Anspruch.

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 09.10.2021.